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Gerechtigkeit und Aufklärung für Amed Ahmad und alle Opfer rassistischer Polizeigewalt

Amed Ahmad verbrannte im September 2018 in einer Gefängniszelle in der JVA-Kleve. Er verbüßte dort die Haftstrafe eines Anderen. Nach Manipulationen in verschiedenen polizeilichen Informations- und Fahndungssystemen wurde ihm die Identität einer mit Haftbefehl gesuchten Person zugeschrieben. Amed Ahmad wurde 26 Jahre alt.

Weiterlesen: Der „Fall“ Amed Ahmad

Amed Ahmad wird am 13. Juli 1992 im syrischen Aleppo geboren. Als Mitglied der kurdischen Minderheit sind er und seine Familie dort ständig von sozio-ökonomischer Ausgrenzung und potenzieller Repression betroffen. Amed Ahmads Familie geht für mehrere Jahre nach Lybien, da der Vater dort Arbeit findet. 2002 kehren sie zurück nach Syrien. In dieser Zeit verschärft sich die Situation für die kurdische Bevölkerung weiter. Viele Aktivist*innen und politische Führungskräfte werden unter Druck gesetzt und verhaftet. Auch Amed Ahmad wird bereits als Jugendlicher mehrmals von der syrischen Polizei inhaftiert und berichtet von Folter. Im Jahr 2011 muss er für zwei Jahre in Haft und steckt sich mit Tuberkulose an. In diese Zeit fällt ein Anschlag auf das Gefängnis, in dem er festgehalten wird. Viele seiner Mitinhaftierten wurden dabei verletzt oder sind gestorben. Amed hat Glück gehabt, er überlebt. Dieses Erlebnis verfolgt ihn dennoch sein ganzes Leben lang. Als man ihn schließlich wieder aus der Haft entließ, war er an Tuberkulose erkrankt.

Flucht nach Deutschland

Nach seiner Entlassung zog Ameds Familie von Aleppo nach Afrin, um mit einer Behandlung der Tuberkulose zu beginnen, sein Zustand verbesserte sich dort aber nicht. Die Familie Ahmad beschloss daher in die Türkei zu migrieren, um dort die Behandlung unter besseren Bedingungen fortzusetzen. Sie leben dort für zweieinhalb Jahre ohne rechtlichen Status. Mit Aushilfsarbeiten ― denen auch die minderjährigen Geschwister nachgehen müssen ― halten sie sich über Wasser. Um ihrer Not zu entfliehen, schlagen sich Amed Ahmads Vater und großer Bruder nach Deutschland durch. Wenig später macht auch Amed Ahmad sich über die Balkanroute über Ungarn und Österreich auf den Weg nach Deutschland. Ameds Mutter ist mit einer Tochter zunächst in der Türkei geblieben.

Schwieriges Ankommen

In Deutschland beantragt er 2016 Asyl. Ihm wird im nordrhein-westfälischen Siegen in einer Sammelunterkunft für Asylsuchende ein Platz zugewiesen. Aufgrund einer Fristüberschreitung von 5 Tagen, wurde Ameds Asylgesuch im Juni 2016 abgelehnt und Amed im November 2016 nach Ungarn abgeschoben. Ein befreundeter Anwalt aus Siegen startet gleich nach Ablehnung des Asylgesuchs ein Petitionsverfahren, in dem auf die gängige Rechtssprechung hingewiesen wird, dass Geflüchtete aufgrund der unmenschlichen Behandlung nicht nach Ungarn abgeschoben werden dürfen. Auch ein beigefügtes psychologisches Gutachten besagt, dass Ameds Abschiebung ausgesetzt werden müsse, da eine Abschiebung nach Ungarn für ihn nicht zumutbar sei. Dennoch wird Amed im November 2016 nach Ungarn abgeschoben, dort sogleich inhaftiert und seiner Dokumente beraubt. Einen Monat nach Ameds Inhaftierung in Ungarn verkündet der Petitionsausschuss in NRW, dass Amed nicht nach Ungarn abgeschoben werden solle – da saß er aber schon längst in ungarischer Haft. Anfang Februar 2017 darf Amed dann wieder mit einem Flugzeug von Budapest nach Düsseldorf einreisen und bekommt ab Mitte April 2017 durch die Bezierksregierung Arnsberg einen Zuweisungsbescheid für die Stadt Geldern, im Kreis Kleve. Etwas mehr als ein Jahr wird Amed nun in Geldern leben. Durch seine fehlenden Ausweisdokumente – er verfügt nur noch über den Schriftverkehr zu seinem Anwalt und eine Kopie seines Personalausweises – verlangsamen sich alle zukünftigen administrativen bzw. behördlichen Prozesse.

Leben in Geldern

Amed beginnt in Geldern Freundschaften zu schließen, spielt in einer Nachbarstadt Fußball, fährt aber auch immer wieder nach Siegen und trifft sich dort mit seinen Freund:innen. In Geldern trifft er sich mit seinen Freund:innen häufiger in einem Park, es wird Shisha geraucht und Amed liebt es, mit den Hunden und den Kindern von seinen Freund:innen zu spielen. Insgesamt wird er von ihnen als einen zurückhaltenden und schüchternen Typ beschrieben, der erst nach und nach mit ihnen warm geworden sei. Er hat seinen Freund:innen von seinen anhaltenden Schlafproblemen berichtet, die Bilder aus Syrien und auch die unmenschliche Behandlung in Ungarn haben ihn nicht in Ruhe gelassen. Zu der Zeit sucht Amed mehrfach proaktiv ärztliche bzw. psychologische Hilfe auf.

Kriminalisierung

Im Oktober 2017 kommt Amed das erste Mal in die JVA Kleve, ihm wird räuberischer Überfall vorgeworfen. Amed schildert die Situation allerdings anders und auch das vermeintliche „Opfer“ korrigiert später seine Aussage. Amed wird drei Wochen später auf Geheiß der Staatsanwaltschaft Kleve wieder aus der JVA entlassen. Der Blick in die Akten lässt hier den Schluss zu, dass dem weiß-deutschem vermeintlichen Opfer mehr geglaubt wurde, als Amed, der seine Sicht der Dinge immer differenziert dargelegt hat.

Zwei Tage nach seiner Entlassung, am 26. Oktober 2017, meldet sich Amed bei der für ihn zuständigen Behörde, da er gerne eine Arbeitserlaubnis hätte. Ihm wird ein Deutschsprachkurs bei der VHS empfohlen, an dem er dann auch teilnimmt.

Um Ameds psychische Verfasstheit ist es nicht sonderlich gut bestellt zu dieser Zeit: zwei Monate später wird Amed an Heiligabend 2017 mit Schnittverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Aus diversen Krankenakten von Amed wird ersichtlich, dass er sich nicht aus suizidalen Absichten selbstverletzt hat, sondern um Anspannungsgefühle abzubauen, die zu dieser Zeit bei ihm wieder verstärkt vorliegen. Gegen diese Anspannungen konsumiert Amed auch THC. Amed wird nach zwei Wochen wieder entlassen und beantragt kurze Zeit später, Ende Februar 2018, die Übernahme von Fahrtkosten, um sich in einer Klinik wegen seiner psychischen Belastungen helfen zu lassen – er bleibt nicht lange in der Klinik.

Das Asylverfahren von Amed wurde durch das BAMF immer noch nicht aufgenommen, da die Zuständigkeiten für ihn anscheinend unklar blieben – erst am 19.06.2018 wird Amed subsidiärer Schutz erteilt, ein paar Tage vor seiner unrechtmäßigen Inhaftierung. Der Anwalt aus Siegen, zu dem Amed freundschaftliche Beziehungen führt, versucht derweil eine Umverteilung nach Siegen zu erwirken, mit seiner jetzigen Situation war Amed auf jeden Fall unglücklich. In vielen Unterhaltungen mit seiner Familie hatte Amed immer wieder angedeutet, dass er in die Türkei zu seiner Mutter zurückkehren wolle. In anderen Gesprächen wurde deutlich, dass Amed überlegte, zu seinem Vater zu gehen, der zu dieser Zeit in Bonn untergebracht war.

Kriminalisierung, Pathologisierung und Entmündigungsversuche

Am 8. März 2018 geht Amed wieder zu dem Deutschkurs in der VHS. Der Leiter des Sprachkurses verständigt jedoch die Polizei, da Amed „aggressiv“ gegenüber den anderen Teilnehmenden aufgetreten sein soll. Er wird durch die Polizei aus dem Kurs verwiesen und bekommt wenige Stunden später erneut einen Platzverweis für den Marktplatz in Geldern. Er habe sich „verwirrt und situativ unangepasst“ auf dem Marktplatz aufgehalten. In den Akten dazu heißt es, dass Amed bereits amtlich aktenkundig bei der Stadt Geldern sei, dass Amed unter einer Psychose und einer umfangreichen multiplen Suchtproblematk leide (Alkohol/THC). Hierbei bezieht man sich auf die freiwilligen Aufenthalte von Amed in der LVR Bedburg Hau. Er wurde zur Polizeiwache Geldern gebracht und das Geldener Ordnungsamt verfügte noch am selben Tag mit Hilfe eines Arztes für Amed eine Zwangseinweisung. Amed wird mit einem Krankenwagen in die Landesklinik Bedburg Hau verbracht. Es wurde argumentiert, dass Amed eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bzw erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter Dritter darstelle, die nicht anders abgewendet werden könne. Gleichzeitig stellt der Arzt Suizidalität fest und Gabriele V. vom Ordnungsamt Geldern verweist bei der Zwangseinweisung ebenfalls auf die vorherigen freiwilligen Aufenthalte von Amed in Kliniken.

Was wir hier feststellen ist, dass die äußerst belastende Situation von Amed, die er selbstständig versucht hat mit Klinikaufenthalten und psychatrischer Behandlung zu verbessern, gegen ihn gewendet wird. Er wird als eine Gefährdung für sich und andere dargestellt und schlicht kaputt und für nicht zurechnungsfähig geschrieben. In dem Arztbericht aus diesem Klinikaufenthalt heißt es dann zunächst, dass die Verständigung mit Amed auf Deutsch nur mühsam erfolgte und dass er versucht habe, sich umfänglicher mitzuteilen, was aber nicht möglich gewesen wäre. Er habe sich müde und traurig gefühlt, könne aber nicht sagen, ob dies mit den Medikamenten zusammen hänge, die er bekomme. Er erklärte, er sei bei dem Sprachkurs nicht aggressiv gewesen. In dem Bericht heißt es weiter, dass Amed etwas desorientiert wirkte aber versucht habe, seine Sicht der Vorfälle zu erklären. 20 Tage nach Amed Einweisung erklärt die Stationsärztin, dass eine gegenwärtige Selbst- oder Fremdgefährdung nicht mehr vorliegen würde und Amed somit zu entlassen sei.

Wenige Tage später, am 3. April 2018 stellt die Mitarbeiterin des Ordnungsamt V. einen Antrag zur rechtlichen Betreuung für Amed. Darin heißt es unter anderem: „Aufgrund seiner Äußerungen und der mangelnden Aufnahmefähigkeit liegt die Vermutung nahe, dass Herr Ahmad keine weitere Behandlung sucht und auch seine Medikamente nicht vorschriftmäßig einnimmt. Ich bitte daher zu prüfen, ob hier die Voraussetzung einer Betreuung bestehen, da Herr Ahmad aufgrund seiner psychischen Erkrankung und seiner Suchtproblematik nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln. Eine Kopie des Berichts der LVR lege ich diesem Schreiben bei.“ Das Amtsgericht Geldern fordert daraufhin ein Sachverständigengutachten an.

Die Mitarbeiterin V. verfasst am 12. April 2018 dann eine E-Mail an die Polizeiwache mit dem Betreff „Asylant Ahmad Amad“. In dieser E-Mail wiederholt V., dass Amed an „psychischen Störungen“ und einer „Drogeproblematik“ leide, deswegen bereits in der LVR Bedburg behandelt wurde und sie nun einen Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht gestellt habe. Sie schreibt weiter: „Vielleicht fällt Herr Amad ja mal in der Öffentlichkeit an kritischen Orten auf. Dann könnte man entscheiden, ob, je nach Zustand noch mal eine Einweisung erforderlich ist. Anbei das Bild.“ Die E-Mail wurde in die polizeiliche Akte von Amed eingefügt. Solche „Informationen“ würden wohl öfter bei „auffälligen Personen“ an die Polizei weitergeleitet. Letztlich wurde das Betreuungsersuchen am 18. Juni 2018 auf Wunsch von Amed abgelehnt.

Die Polizei am Niederrhein sucht seinen Täter …

Im Mai und Juni 2018 sucht die Polizei Geldern (Polizist Frank G.) und Kalkar (Polizistin Silke W.) in zwei Fällen einen Täter. Einmal geht es um eine Vergewaltigung einer Jugendlichen in Geldern und einmal um sexuelle Belästigung in einem Spielcasino. In dem ersteren Falle stellt sich später heraus, dass die Jugendliche den Vorfall erfunden hatte. Zu dem Zeitpunkt wurde aber bereits mit einem Phantombild nach dem potentiellen Täter im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht.

Amed ist zu der Zeit nach eigener Aussage wohnungslos und schläft mal bei Freund:innen und mal auf dem Boden, an Bahnhöfen oder Zügen, da er sich in seiner Unterkunft nicht mehr wohl fühle. In der Nacht vom 2. Juli 2018 schläft Amed im Essener Hbf im Warteraum auf Gleis 2 und wird gegen 4 Uhr Nachts von der Security zum Verlassen aufgefordert. Laut Aussage der Security-Mitarbeiter:innen kommt Amed der Aufforderung erstmal nicht nach und wird von den Security am Arm aus dem Warteraum geführt. Amed steigt dann in einen hereinfahrenden ICE und setzt sich in einen Vierer-Sitz. Mit Unterstützung der Bundespolizei, Pfefferspray und anschließender Fixierung wird Amed aus dem ICE gebracht und mit „Kreuzfesselgriff“ zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. In der dort erstellten Anzeige wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ wird erwähnt, dass Amed bereits bei der Polizei Kleve „bekannt sei“ und zwar wegen der Zwangseinweisung vom 8. März 2018, nach seinem Deutschkurs in der VHS und seinem „desorientiertem Verhalten“. Aufgrund einer akuten „Fluchtgefahr“, da Amed über „Kontakte ins Ausland“ verfüge, sei eine vorläufige Festnahme notwendig. Amed wird einen Tag später (genauer prüfen, laut Notiz erst am 4.7.) wieder entlassen. Die Ermittlungen laufen über die BPI Düsseldorf. Die angefragten Videoaufzeichnungen des „Vorfalls“ für die Weiterführung der Ermittlungen sind unseres Wissens nach nie übersandt worden.

Der 4. Juli 2018

Am 4. Juli 2018 geschehen mehrere Ereignisse gleichzeitig. Schon am frühen Morgen des 4. Juli 2018, gegen 1:30 Uhr hat Amed erneut Kontakt mit Polizeibeamt:innen, diesmal am HBF Düsseldorf. Diese wurden von Securities informiert, da Amed ohne Fahrschein in einem Zug angetroffen wurde. Die beiden Düsseldorfer Bundespolizisten sagten Ähnliches aus zu dieser erneuten Identitäts-Abfrage: Sie hätten sich mit dem Festgehaltenen nur mit wenigen Brocken in englischer Sprache, sonst mit Händen und Füßen verständigen können. Ob Amed Ahmad selbst in diesem Gespräch seinen Namen genannt habe, wussten sie bei ihrer Aussage im PUA nicht mehr. „Diese Abfrage koppele verschiedene polizeiliche Datenbanken miteinander, so etwa das AFIS-System (ein Datensystem, das automatisch Fingerabdrücke mit bereits vorliegenden erkennungsdienstlichen Daten abgleicht) oder die INPOL-Daten. Das Datensystem INPOL ermöglichte den Bundespolizisten, die Amed Ahmads Identität festzustellen versuchten, Zugriff auf polizei-interne Datenbanken zu Fahndungen, Haftbefehlen, Beschuldigungen oder Ermittlungen. Ebenso wie sie in der INPOL-Abfrage regulär Daten aus polizei-externen Strukturen wie dem Zentralen Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrzeugbundesamtes oder – hier wichtig: zum Ausländerzentralregister abrufen konnten. „Dabei“, so der Zeuge Polizeiobermeister D. in seiner Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Düsseldorf, „konnten wir zweifelsfrei seine Identität feststellen.“ Nach dieser Prozedur habe man den Mann gehen lassen, nicht ohne zuvor eine Anzeige wegen Betäubungsmittelbesitzes zu schreiben. Denn sie hatten bei dem sicher als Amed Ahmad Identifizierten ein Verschlusstütchen Marihuana sichergestellt. Konflikthaft sei der gesamte Vorgang jedoch nicht gewesen, es habe keinen Grund gegeben, den Überprüften festzuhalten.“ https://terz.org/2019/09/pua-kleve.html

Gegen 6 Uhr wird Amed erneut ohne Ticket in einem Zug angetroffen und habe sich laut Protokoll nicht ausweisen wollen. Er wird durch Krefelder Polizist:innen auf die Krefelder Wache mitgenommen. Dort durchsuchten sie ihn, finden verschiedene Zahlungsaufforderungen der Deutschen Bahn sowie eine Sparkassenkarte bei ihm, alles ausgestellt auf den Namen „Amad Ahmad“. Amed sagt aus, dass er in Geldern gemeldet sei, dort aber nicht zu wohnen würde, sondern auf dem Boden schlafe. Es kommt zu einer vorläufigen Festnahme von Amed am 4.7.2018 um 9:54 Uhr, durch Polizist H. wegen Beförderungserschleichung und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Amed wird zur Identitäts-Überprüfung der Polizeiwache Süd zugeführt.

„Sowohl Polizeihauptkommissar H. als auch sein Kollege, Polizeihauptkommissar R., berichteten in unterschiedlichen Formulierungen davon, dass eine erste Datenabfrage über den FAST-ID-Prozess keine Datenangaben ausgespuckt habe. Dann wieder seien bei einem weiteren Datenabfrageversuch gleich mehrere Datensätze aufgetaucht. Diesmal hatten sie allerdings den Namen des Festgehaltenen, wie genannt auf den Bahn-Schreiben und der Sparkassenkarte, in das NRW-eigene Polizei-Datensystem ViVA eingegeben.

ViVa vereint als vergleichsweise junges und komplexes Datenbanksystem Ermittlungsdaten aus dem ehemaligen POLAS-Auskunftssystem der Landespolizeien, wie INPOL mit Direktanfrage-Möglichkeiten aus dem Zentralen Verkehrsinformationssystem, dem Zugriff auf Abfragedaten aus dem Schengener Informationssystem SIS sowie dem Ausländerzentralregister. Ergänzt ist ViVA allerdings um den Zugriff auf das sogenannte „Integrationsverfahren Polizei“ (IGVP), das als Softwaresystem zur Vorgangsbearbeitung nur noch bei den Polizeibehörden in NRW im Einsatz ist. Wer hier sucht, bekommt Angaben zu allen, jemals als Beschuldigte, Zeug*innen, Geschädigte oder sonstige in polizeiliche Personalienaufnahmen involvierten Personen.

Kein Wunder also, dass der Name „Amad Ahmad“ nach der Abfrage in Krefeld mit mehreren Datensätzen auftauchte, in verschiedenen Schreibweisen zum Beispiel, als sogenannte Kreuztreffer. Als Amad Ahmad konnte der Festgehaltene am Morgen des 4. Juli 2018 [kurz vor 12 Uhr] die Polizeiwache Krefeld Süd allerdings wieder verlassen.“ https://terz.org/2019/09/pua-kleve.html

Um 12:07 Uhr, um 12:08 Uhr und um 12:12 Uhr ist ein Zugriff der Regierungsangestellten der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Katarina J. auf Ameds Personalakte vermerkt. Ihr wird derzeit vorgeworfen, dass über ihren Rechner eine unzulässige Personenzusammenführung durchgeführt wurde, aufgrund derer Amed zwei Tage später bei seiner Verhaftung der Haftbefehl des Maliers Amedy G. bei Eingabe von Ameds Daten erschien. Sie kombiniert Informationen, die sich in der landeseigenen Polizeidatenbank ViVA über den hellhäutigen Kurden aus Syrien fanden, mit Daten, die in der INPOL-­Software des Bundes über einen schwarzen Mann aus Mali gespeichert waren. Seit diesem 4. Juli 2018 taucht Amed in der nordrhein-westfälischen Polizeidatenbank ViVA also auch als Amedy G. auf. Frau J. verneint übrigens, dass sie diese Personenzusammenführung durchgeführt habe, denn sie hätte nicht die Befugnis solche Zusammenführungen zu machen.

Wegen möglicher Datenmanipulation lief ein Verfahren gegen Unbekannt. Die Fragen der Datenbearbeitung sind so komplex, dass sich die IT-Expertin Anette Brückner als Gutachterin zu diesen Fragen bereits mehrfach geäußert hat, als Zeugin im PUA allerdings von Seiten der CDU hart angegriffen wurde, da ihr unterstellt wurde, für ihre Auswertung vertrauliche Dokumente erschlichen zu haben. Hier findet sich ein Artikel zu dem aktuellen Stand der Ermittlungen bzgl. möglicher Datenmanipulation: https://terz.org/2021/02/amed-ahmad.html

Am 4. Juli 2018 wird die Ausländerbehörde Kleve über die Anzeige gegen Amed wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vom 2. Juli 2018 informiert. Der Gelderner Polizist Frank G., der in der Sache im Spielcasino ermittelt, bekommt am selben Tag die Videoaufzeichnungen aus dem Spielcasino zugesandt, auf denen er Amed zu identifizieren glaubt – er ruft an dem Tag mindestens dreimal Ameds Personalakte auf – auch zu einer Uhrzeit, nachdem die Mitarbeiterin aus Siegen-Wittgenstein die Datenzusammenführung bereits durchgeführt und der Haftbefehl des Maliers mit Ameds Akte verknüpft wurde.

Was also mindestens eindeutig ist: die Polizeibeamt:innen in Geldern und Kleve wussten, wer Amed Ahmad war, dass er hellhäutig war, dass er nicht aus Mali kommt.

Festnahme am 6. Juli 2018

Amed Ahmad soll am Mittag des 6. Juli 2018 an einem Badesee in Geldern vier Frauen belästigt und anzügliche Gesten gemacht haben. Eine der Frauen ist Polizeianwärterin, eine weitere Frau ruft ihren Vater an, und zwar den Verkehrspolizisten Gregor H. Er informiert seine Kolleg:innen und zwei Streifenwagen kommen zu dem Badesee. Der Polizist H. hört über Funk mit, dass man Amed vor Ort aufgefunden habe. Danach habe er Feierabend gemacht und wäre nach Hause gefahren und habe sich nach eigener Aussage im PUA bei seiner Tochter auch nicht weiter über den Vorfall unterhalten.

Am Badesee habe man Amed in einiger Entfernung zu den vier Frauen auf einer Bank sitzend und wartend vorgefunden. Zwei der vier Frauen wurden ebenfalls als Zeuginnen in den Untersuchungsausschuss geladen. Zunächst sei alles „ziemlich freundlich“ gewesen, sagte die 19-jährige Lea S. als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss im Oktober 2019. Sie erzählen, er habe sie damals am Badesee nicht mehr in Ruhe gelassen. Darum hätten sie sich mit ihm gestritten.

„Andererseits: Wirklich bedroht hätten sie sich nicht gefühlt, sagt Lea S. auch – einen körperlichen Angriff hätten an dem Baggersee genug Leute mitbekommen. „Hilflos“ habe dagegen Amad Ahmad gewirkt: „Ich habe noch nie so tiefe, so lange und so viele Narben an einem Körper gesehen“, sagt die Schülerin – Ärzten gegenüber hat der Kurde erklärt, er sei in Syrien gefoltert worden. Die Ärzte vermuten aber auch, dass sich der 26-Jährige selbst verletzte. „Total hilflos“ habe der Geflüchtete auf sie gewirkt, sagt Lea S, „als sollte man ihm zuhören“.“ https://taz.de/Tod-von-Amad-Ahmad-in-der-JVA-Kleve/!5690973/

Mit der Drohung, die Polizei zu rufen, hätten sie ihm „eigentlich nur Angst machen“ wollen. Schließlich habe er sie „genervt“, so eine der Zeuginnen. So hätten sie dann tatsächlich den Vater von einer von ihnen angerufen, weil der als Verkehrspolizist bei der Polizei in Geldern arbeitete.

Amed hatte erneut keinen Ausweis bei sich, nur seine Sparkassenkarte und wurde zur Personalienüberprüfung in Badehose auf die Wache nach Geldern gebracht. Dort wurden seine Fingerabdrücke genommen und es gibt einen Treffer auf den Namen Amad Ahmad, geboren in Aleppo. Mit Ameds Personalie ist nun aber auch der erwähnte Haftbefehl des Maliers verknüpft. Amed wird am Abend des 6. Junis 2018 in den „BGH“, einen besonders gesicherten Haftraum gesteckt, in dem „ein Bett, eine offene Toilette und ein Schlafanzug“ seien.

An dem selben Abend wird die Polizistin K. von der Polizei Kalkar., die in der Sache der Vergewaltigung ermittelte, mindestens privat von dem Geldener Polizisten W. angerufen und über die Festnahme informiert – man habe eine Ähnlichkeit mit dem in ihrer Ermittlungssache erstellten Phantombild feststellen können. Die Polizistin K. gibt an, dass sie bereits einen weiteren Hinweis auf diese Person bekommen habe und wisse, dass der Beschuldigte aufgrund des Erschleichens von Leistungen am 4. Juli 2018 erkennungsdienstlich in Krefeld behandelt wurde. Es wurde vereinbart, dass neue Lichtbilder durch die Polizei Geldern gefertigt werden sollen.

Am frühen Abend des 6. Juli 2018 geht beim LKA Hamburg ein Fax der KP Kleve ein: „Tag, Kollege! […] Wir haben heute gegen 16.00 Uhr den Amed Amed … im Rahmen eines Sexualdelikts festgenommen.“ Geboren sei der Mann am 1. 1. 1992 in Aleppo. In Kleve habe man festgestellt, dass Hamburg nach ihm fahnde. „Bei euch wird er u. a. Ago, Tombouctou Ana und Ago, Tombouctou geführt. Ich bitte um Übersendung der Haftbefehle.“

Der 7. Juni 2018

Amed wird am folgenden Tag, am 7. Juni 2018 in die JVA Geldern-Pont gebracht. Es wurde vereinbart, dass Amed aufgrund des Verdachtes eines Verbrechenstatbestandes nicht zur JVA Hamburg verschoben wird (wo er laut dem „Haftbefehl“ eigentlich hätte hingehört), sondern für die örtliche Polizei am Niederrhein „greifbar bleiben“ solle. Und auch der Polizist Frank G. äußerte sich (u.a. gegenüber der Polizistin aus Kalkar), dass er eine Ähnlichkeit zwischen dem Phantombild der Öffentlichkeitsfahndung und Amed habe feststellen können und dass Amed dem gesuchten Mann aus dem Spielcasino ähnelt. Bei dem Aufnahmegespräch am 7. Juli 2018 in der JVA Geldern wird bei ihm akute Suizidalität festgestellt. Wir vermuten hingegen, dass sich Amed nur in diese Richtung geäußert hat, um nicht erneut inhaftiert zu werden. Er wurde aber in einen Einzelhaftraum gebracht, in dem er alle 15 Minuten beobachtet wurde.

Ebenfalls am 7. Juli 2018 habe Polizeihauptkommissar R. aus Krefeld aber eine neuerliche Datenabfrage zu dem am 4. Juli in Krefeld zum zweiten Mal Festgehaltenen gemacht. Zweck dieser Abfrage sei es gewesen, seinen Dienststellenvorgesetzten noch einmal auf Stand zu bringen für einen Vermerk – vermutlich angefordert von der Gelderner Polizei. Von dort sei am 6. Juli 2018 die E-Mail einer Polizistin gekommen: Ihr seien im Nachgang der Kontrolle am Badesee wohl Zweifel gekommen an der Identität des dort nun zum dritten Mal Festgehaltenen. „Der Typ habe mehr Alias-Namen als gedacht“, hieß es in der Email. Vor diesem Hintergrund sähe „das jetzt doof aus“, dass er nur zwei Tage zuvor „laufen gelassen“ worden sei. Darum sei es „gut, wenn herausgearbeitet würde, dass diese Informationen am Anfang noch nicht da gewesen“ seien. „Ein kleiner Vermerk“, so die Email-Nachricht der Gelderner Polizistin G. zum Schluss, „macht da Sinn“.“ https://terz.org/2019/09/pua-kleve.html

Die Polizistin G. befasst sich dann noch weiter mit der für sie wichtigen Frage, dass es in den Akten nicht „doof“ aussehen soll – allerdings erst nach ihrem Urlaub im August. Sie habe eine Akte erstellen wollen, um sie an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben und das Ausländeramt informieren zu können. „‘Viel Arbeit‘ habe sie sich gemacht, betonte die Zeugin im Verlauf der Befragung durch den PUA später – vor allem, um ihrer Maxime von ‚Aktenklarheit und Aktenwahrheit‘ zu entsprechen. Sie ergänzte nun also das Foto, das sie offenbar von der ED-Behandlungs-Datei nahm, die der Kriminaltechniker B. [aus Krefeld: https://terz.org/2019/10/pua-kleve.html] am 9. Juli 2018 in die polizeiliche Datenbank „Digi ED-net“ eingestellt hatte. Dann heftete sie die Berichte der Kollegen aus der Wache Krefeld Süd in ihre Akte ein und bat außerdem in der JVA Kleve um ein weiteres Foto von Amed. Dieses Bild war bei der Einlieferung des Beschuldigten dort erstellt worden – während der Zeit, in der die Kriminalpolizistin G. im Urlaub gewesen war. Dann fasste sie auch noch die Personendaten zusammen. Allerdings nahm sie dabei nicht alle Alias-Datensätze auf. Denn sie war damals fest überzeugt davon, dass sich sämtliche Datensätze auf ein und dieselbe Person bezogen. Schließlich hätten ihre Kollegen den Mann inzwischen ja tatsächlich festgenommen – und die hätten sicher geprüft, ob sie den Richtigen hatten.“ https://terz.org/2019/10/pua-kleve.html

„Die Behörden hatten nach seinem Brand-Tod behauptet, man habe den in Aleppo geborenen Amad Ahmad mit einem Mann aus Mali verwechselt, der mit einem ähnlichen Namen von der Staatsanwaltschaft Hamburg per Haftbefehl gesucht worden sei. Dieser Alias-Name, Amed Amed, ist jedoch erst drei Tage [also am 9. Juli 2018], nachdem Amed Ahmad in Geldern verhaftet worden war, im polizeilichen Datenbank-System dem Datensatz zu dem Mann aus Mali zugeordnet worden – und zwar in Hamburg. Eine „Verwechslung“ der Personen kann es also zum Zeitpunkt der Verhaftung von Amad Ahmad nicht gegeben haben, wenn sie auf Grundlage der angeblich übereinstimmenden Alias-Namen „passiert“ sein soll.“ https://terz.org/2019/10/pua-kleve.html

Und auch die Beamt:innen in Hamburg hätten zu dem Zeitpunkt bereits stutzig werden können: Sie „berichteten, dass sie nach der Überstellung des Haftvollstreckungsbescheides aus Geldern, also nach der „Papierlage“ aus NRW, am 9. Juli 2018 bei sich die Akten ergänzt, bislang nicht bekannte Alias-Namen des in Hamburg gesuchten Mannes nachgetragen und den offenen Haftbefehl als vollstreckt abgelegt hätten. Dass dem Fax aus Geldern ein Auszug aus der polizeilichen Datenbank aus NRW beziehungsweise aus der Datenbank INPOL beigelegen hätte, habe in Hamburg jedoch niemand bemerkt. Solche Datenbankauszüge, erläuterte der Erste Oberstaatsanwalt M., lese in Justizbehörden niemand. Es sei schließlich noch nie ein Fehler daraus entstanden, dass man der Polizei in ihrer Datenarbeit vertraue. Nachfragen, warum in den Datensätzen der Inhaftierte einmal als Syrer heller Haut, einmal als Malier dunkler Hautfarbe beschrieben wurde, stellten die mit dem Fall in Hamburg befassten nicht.“ http://www.lotta-magazin.de/ausgabe/online/der-fall-amad

10. Juli 2018

Am 10. Juli 2018 werden von Amed Lichtbilder für eine Wahllichtbildvorlage mit der mutmaßlich geschädigten Jugendlichen angefertigt, an demselben Tag gesteht die Jugendliche, dass sie die Tat erfunden hatte – die Öffentlichkeitsfahndung wird eingestellt. Somit war auch die Täterbeschreibung, auf dessen Grundlage das Phantombild entstanden ist, von dem mehrere Polizeibeamt:innen meinten, darin Amed Ahmad wiedererkannt zu haben, eine reine Erfindung.

Ebenfalls am 10. Juli 2018 sendet die Polizei Geldern durch KHK K. ein Fax an die Staatsanwaltschaft Hamburg. Dem Fax wurde ein Auszug, mutmaßlich aus der NRW-Polizeidatenbank ViVA, beigefügt, der vermeintlich die Personendatensätze von beiden, Amad A. und Amedy G., beinhaltete. Hier unterschieden sich die Personenbeschreibungen ganz erheblich, Merkmale wie Hautfarbe, Größe, Geburtsort („Aleppo“/„Tombouctou“) wichen entscheidend voneinander ab. Dass es sich kaum um eine Personenidentität zwischen Amad A. und Amedy G. gehandelt haben kann, soll erneut niemandem aufgefallen sein.

Amed wird dennoch am selben Tag, also am 10. Juli 2018 in die JVA Kleve gebracht. Eigentlich wäre die JVA Moers/Kapellen mit offenem Vollzug für ihn zuständig gewesen, er wurde aber wegen seines Zustands “gesondert und gesichert” in geschlossene JVA Kleve überstellt. Das bedeutet, dass er in einem Einzeltransport mit Fesselung und zwei Personen als Begleitpersonal von Geldern nach Kleve gebracht wurde. Er soll an dem Tag sofort, nach dem die Anstaltspsychologin mit ihm in der JVA Kleve gesprochen habe, gefragt haben, wann er nach Hause könne, „weil er davon ausgeht, dass der nur eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen hat“, heißt es in einem Bericht. Auch in der JVA Kleve wird er zunächst in einen Einzelhaftraum mit anfänglich regelmäßiger Beobachtung untergebracht.

Amed Ahmad in der JVA Kleve

Die Haft-Personenakte von Amed Ahmad wurde fortan unter seinem Namen geführt. Der Haftbefehl galt aber nach wie vor namentlich Amedy G. Was anscheinend wiederum niemandem auffiel.

Am 13.07.2018 hatte ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der Justizvollzugsanstalt Kleve ein Zugangsgespräch mit Amed. Am 19.7 2018 stellt Amed einen Antrag auf Aufhebung der Beobachtung.

Am 2. August 2018 bescheinigt ein Anstaltsarzt, dass es keine Bedenken gegen eine Gemeinschaftsunterbringung für Amed mehr gebe. Die Anstaltspsychologin führte einen Tag später, am 3. August 2018 wiederum aus, dass die für den 30. August 2018 notierte Frist zur erneuten Überprüfung der andauernden Sicherungsmaßnahmen bewusst gewählt worden sei, um einen hinreichend verlässlichen Beobachtungszeitraum zu haben. Die Sicherungsmaßnahme wurde daraufhin aufrechterhalten. Am 29. August beantragt Amed erneut eine Aufhebung der gesonderten Beobachtung.

Erst am 03. September 2018 führt Amed ein erstes Gespräch mit einer JVA-Psychologin Andrea Z.: er sagt, dass er nicht der gesuchte Mann sei und sich nicht umbringen will und so habe es auch laut Z. “keine Hinweise auf Suizidalität” gegeben. Sie hatte nach dem Gespräch mit Amed vermerkt, dass er im Personalblatt seiner Akte auf seinen Namen gedeutet, ihn laut ausgesprochen und bestätigt, dass dies sein Name sei. Auf den Namen „Amedy G.“ tippend habe A. dann jedoch gesagt: „Diesen Namen habe ich noch nie gehört.“ Auch von einer Verhandlung und von einem Urteil habe er keine Kenntnis. Zum Tatzeitpunkt sei er nicht einmal in Deutschland gewesen, in Hamburg noch nie in seinem Leben.

Die Verwechslung sei auf „fehlerhafte Polizeiprotokolle“ zurückzuführen, sagte Ahmad laut Psychologin. Diese hat ihm allerdings nicht geglaubt. Er habe „kaum nachvollziehbare Angaben zu seiner Person gemacht“, schrieb sie. „Es entstand der Eindruck eines hinsichtlich Delikten und Tatvorwürfen undurchsichtigen jungen Mannes“, so die Psychologin weiter. Amed habe nicht ausdrücklich gesagt, dass er der Falsche sei. Darüber hinaus sei es Ziel ihres Gespräches gewesen, sich ein Bild von der psychischen Situation des Inhaftierten zu machen. Andere Themen oder Aspekte seien nicht vorgesehen gewesen. „Wenn man zum Zahnarzt geht“, so die Psychologin, sei etwa auch keine Wurzelbehandlung erwartbar. Zweimal sogar wiederholte die Zeugin aus Kleve diesen Vergleich, bis ein Ausschussmitglied aus den Reihen der SPD sie bat, auf weitere Sentenzen dieser Art zu verzichten. Auf die Frage, was Amad A. denn hätte zu ihr sagen müssen, damit ihr Zweifel gekommen wären, „den Richtigen“ eingesperrt zu haben, wusste Andrea Z. indes keine Antwort.

Nach dem Gespräch erfolgt eine Unterbringung in einen Gemeinschaftsraum ohne Beobachtung, Amed beantragt die Teilnahme in mehreren Sportgruppen. Auch der Anstaltsarzt hatte keine Bedenken gegen die Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegen die Anstaltspsychologin und den Anstaltsarzt wurde nach Ameds Tod nicht etwa ermittelt, weil sie Amed nicht ernst genommen hätten, dass er nicht der Gesuchte sei, sondern weil sie ihn aus der Einzelunterbringung entlassen hatten und seine „Krankengeschichte“ nicht ernst genommen habe (in Bezug auf die These des Suizids in der Zelle durch Brandstiftung).

Zu der Zeit habe Amed mit Hilfe seines Zellennachbarns sein Vollstreckungsblatt einsehen wollen, um seinen Haftgrund zu erfahren. Er ging anscheinend immer noch davon aus, eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen, war sich dessen und auch über seinen Entlassungstermin unsicher. Er habe einen Antrag gestellt und in die Postbox geworfen. Dieser Antrag ist aber weder in Ameds Akten aufgetaucht, noch konnte sich jemand der JVA-Bediensteten an diesen Antrag erinnern.

Desweiteren gleichen sich die Aussagen der JVA-Bediensteten: niemand habe sich länger mit Amed unterhalten, dies wäre auch sprachlich schwierig gewesen. Darüber hinaus hätte er nicht erwähnt, dass er zu Unrecht in Haft sitzt und er hätte auch keine Kontakte zu seiner Familie gepflegt, auch habe er keinen Rechtsanwalt hinzugezogen.

Derweil ist das Gelderner Amt für Arbeit und Soziales darüber informiert, dass Amed in der JVA Kleve ist und verfügt, dass sein Zimmer in der Geflüchtetenunterkunft geräumt wird, damit Amed nach Freilassung keine „Schulden“ bei der Stadt Geldern hätte. Sein Zimmer wird geräumt, die Freund:innen oder Eltern werden über seine Inhaftierung nicht informiert und wundern sich, warum er sich so lange nicht mehr gemeldet hat.

Der Zellenbrand am 17. September 2018

Nach der Essensausgabe ist am 17. September in Ameds Zelle ein Feuer ausgebrochen. Die Ursache des Brandes ist immer noch unklar. Es wurde zunächst auf Basis eines Brandgutachtens durch einen Mitarbeiter der Polizei Kleve ein Brandgutachten erstellt, in dem die These des Suizids aufgestellt wird. Eine aufgestellte These übrigens, die nicht in den Aufgabenbereich eines Brandgutachters gehört. Handwerklich fehlerhaft habe der Gutachter zum Beispiel auch keine Proben auf Brandbeschleuniger genommen, sich stattdessen auf seine Erfahrungen zu Brandursachen dieser Art berufen.

Zu der Brandursache, dem Brandverlauf und dem Eingreifen der JVA-Bediensteten gibt es, wie zu so vielen anderen Vorfällen auch, widerstreitende Aussagen und auch Gutachten.

Die offizielle Version der Staatsanwaltschaft lautete zunächst: Amed Ahmad habe am 17. September 2018 gegen 19 Uhr in der Zelle 143 einen Haufen aus Bettlaken, Decken und Matratzen in Brand gesteckt. Bei geschlossenen Türen und Fenstern habe es 15 Minuten lang in der Zelle gebrannt, ehe der Gefangene gegen 19:19 Uhr die Gegensprechanlage betätigt habe.

Was wir für plausibel, auch aufgrund der Aussagen vom Mitgefangenen, halten ist: Amed öffnet nach Entstehung des Brandes unmittelbar das Fenster, ruft mehrmals und laut nach Hilfe. Das Wasser in seinem Waschbecken läuft, der Abfluss wurde mit Klopapier verstopft – entweder da er das Feuer löschen wollte oder um sich abzukühlen oder beides. Er drückt mehrmals und frühzeitig die Gegensprechanlage, wird aber weggedrückt und der zuständige Beamte sagt zuerst aus, dass es kein Rufsignal gegeben hätte, was erst durch veröffentlichte Protokolle widerlegt werden musste.

Ein unabhängiges Brandgutachten bestätigt: Bei den Rauchgastemperaturen im Brandraum, die da vorgeherrscht haben, würde es dazu führen, dass eine wache und ansprechbare Person vor Schmerzen geschrien hätte – ob sie will oder nicht. Und Mithäftlinge bestätigen dies. Gegenüber Monitor berichtete ein Gefangener: „Man hat gerochen, dass es gebrannt hat, irgendwo. Gut, die Leute, die natürlich auf dem Flügel waren, die haben das sofort mitbekommen, was da los ist. Es wurde ja auch von einigen Leuten gesehen, dass es da gebrannt hat. Amad wurde ja auch hilfeschreiend am Fenster gesehen. Mir wurde in der Freistunde erzählt, dass Amad am Fenster war, um Hilfe gerufen hat, wohl auch vor die Tür getreten hat.“

Anders als im Bericht der Staatsanwaltschaft angegeben, kann die Zelle demnach nicht die ganzen 15 Minuten geschlossen gewesen sein. Amad Ahmad muss sich auch weit früher, als bislang angegeben, bemerkbar gemacht haben.

Aber erst knapp 20 Minuten später sind die JVA-Bediensteten durch den allgemeinen Lärm durch die Mitgefangenen alarmiert und „suchen“ die Zelle, in der es brennt. Es ist einige Zeit dadurch verstrichen, dass die Bediensteten zunächst auf Etage 3, dann Etage 2 und ganz zum Schluss erst auf Etage 1 nach der Ursache für den Lärm suchen.

Nach Öffnung der Tür taumelt Amed den Bediensteten entgegen, er lehnt sich an eine Wand und fragt nach Wasser und äußert sich sonst nicht. Die Ärmel seines Pullovers sind hochgezogen, dort erkennt man auch Verbrennungen. Es wird beschrieben, dass er noch Haare auf seinem Kopf hat. Ein paar der JVA-Bediensteten kümmern sich um Amed und bringen ihn in die stabile Seitenlage und andere kümmern sich um die Löschung des Brandes. Kurz darauf trifft auch die Feuerwehr ein und das Feuer wird komplett gelöscht. Amed wird zunächst in ein Krankenhaus in Duisburg gebracht. Am 24. September 2018 wird er in eine spezialisierte Klinik nach Bochum gebracht und in ein künstliches Koma versetzt, er hat 40%ige Verbrennungen am Körper. Unmittelbar nach dem Brand und dem Eintreffen einer Polizeistreife zur Sicherung des „Tatorts“ wird gegen Amed ein Verfahren wegen vorsätzlicher Brandstiftung eingeleitet.

Behördliche Kommunikationswege und fehlende Konsequenzen

Am 20. Juli 2018 ging bei der Justizvollzugsanstalt Geldern ein Aufnahmeersuchen der Staatsanwaltschaft Hamburg (die den mit Haftbefehl gesuchten Malier suchten) ein, nachdem mit einem Schreiben eines Beamten der Polizeiwache Geldern vom 10. Juli 2018 die Festnahmeanzeige, die Haftbefehle sowie die dazugehörige Telefaxanforderung an die Staatsanwaltschaft Hamburg übersandt worden waren. Die JVA Geldern leitete das Aufnahmeersuchen an die JVA Kleve weiter, in dem u.a. stand: „geboren am 01.01.1992 in Nouakchott, Staatsangehörigkeit: mauretanisch“. Mit übersandt wurde das der Strafe zugrundeliegende Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 14. Dezember 2015, mit dem eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verhängt worden war. Ein Tatzeitpunkt, an dem sich Amed noch nicht in Deutschland aufgehalten hat.

Es wird auch gefragt, ob „Nachweise über die dort geführten Personalien des Verurteilten vorliegen. Ggf. wird um Übersendung von Kopien gebeten“. Am 9. August 2018 kommt der Brief wieder zur Staatsanwaltschaft Hamburg zurück mit dem handschriftlichen Vermerk der JVA Kleve: „Hier liegen keine Nachweise vor.“

Ebenfalls am 27. Juli 2018 telefoniert die Staatsanwältin S. aus Braunschweig mit Polizist Frank G. aus Kleve, kann sich an das Telefonat aber nicht mehr erinnern. Festgehalten und übermittelt wird aber die Information, dass der mit Haftbefehl gesuchte Mann „nicht identisch“ mit dem in der JVA Kleve inhaftierten Mann sei. Polizist Frank G. ruft daraufhin auch noch mal die Daten von Amed in der Polizeidatenbank auf, handelt aber nicht.

Am 20. September 2018, also drei Tage nach dem Brand, bittet die StA Hamburg den Bezirksdient Geldern um Mitteilung, aufgrund welcher Erkenntnisse die dort geführten Personalien des Verurteilten geführt werden und es wurde um Nachweise gebeten. Das Schreiben ging am 24. September bei der Kreispolizeibehörde Kleve ein. Erste Überprüfungen eines Beamten des Bezirksdienstes der Polizeiwache Geldern am Tage des Eingangs dieses Schreibens ergaben, dass zu den Personalien des syrischen Staatsangehörigen bei einer INPOL-Abfrage auch die Person des malischen Staatsangehörigen mitgeteilt wird, welche den Namen des syrischen Staatsangehörigen als Aliaspersonalie verwenden soll. Aufgrund der Unstimmigkeiten zur Person wurde das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg durch den Beamten zur weiteren Bearbeitung der Fahndungsfachdienststelle KK 3 der Kreispolizeibehörde Kleve weitergeleitet. Intern wird nun bei der Polizei Geldern kommuniziert, dass es fraglich sei, ob „Amed Amed zu Recht für die genannten Haftbefehle einsitzt!“

Am 26. September 2018 wird durch die Polizei Geldern ein Aktenvermerk erstellt, in dem es heißt, dass das Ergebnis der Überprüfung eine Personenverwechselung hervorgebracht habe. „Es wurde um eine Entlassung des syrischen Staatsangehörigen aus der Haft ersucht“, heißt es drei Tage vor Ameds Tod, die dann zwei Tage später durch die Staatsanwaltschaft Hamburg angeordnet wurde.

Am 27. September 2018 wurde wegen des „Anfangsverdachts auf Freiheitsberaubung“ gegen die sechs Polizeibeamten, welche in dem Bericht der Direktion -K-, KK 3, der Kreispolizeibehörde Kleve vom 26. September 2018 als an der Festnahme und Identifizierung des syrischen Staatsangehörigen beteiligte Beamte benannt worden waren, unter dem Aktenzeichen 414 Js 613/18 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im November 2020 wurden die Ermittlungen eingestellt.

Am 29. September 2018 um 14:10 Uhr verstarb Amed im Krankenhaus Bergmannsheil in Bochum aufgrund der von ihm beim Brand erlittenen Verletzungen.

Am 1. Oktober 2018 wird die erste Pressemitteilung zu Ameds Tod veröffentlicht, am 2. Oktober wird das syrische Konsulat in Berlin über Ameds Tod per Fax informiert.

Und am 4. Oktober 2018 kommt der Vater von Amed, in Begleitung eines deutschsprechenden Freundes, zur Polizeiwache nach Geldern. Er sagt, dass er durch Medienberichte von Ameds Tod erfahren hätte, und nachfragen wolle, ob es sich bei dem Verstorbenen wirklich um seinen Sohn handelt. Daraufhin wurde zunächst mehrfach in der Dienststelle Geldern telefoniert und es wurde mehrfach betont, dass man zunächst zweifelsfrei die Identität des Herrn Ahmad feststellen müsse, bevor man ihm Informationen mitteile. Dem Vater von Amed wurden dann ausgedruckte Fotos vorgelegt und er bestätigte die Identität seines Sohnes. Der Opferschutz der Polizei Kleve habe sich dann auf den Weg zur Wache Geldern gemacht.

(Am 4.10.2018 schaut Polizist Frank G. erneut in Ameds Akte)

Am 5. Oktober äußert sich Innenminister Reul in einer Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses: „Für diesen Fehler in meinem politischen Verantwortungsbereich bitte ich die Familie des Verstorbenen von ganzem Herzen um Entschuldigung“, sagte Innenminister Herbert Reul. Persönliche Konsequenzen lehnte Reul allerdings ab.

Am 13. Oktober 2018 wird Amed auf einem Friedhof in Bonn beerdigt. Ameds Vater hat bereits auf der Beerdigung gefragt, wer die Mörder seines Sohnes seien. Ameds Mutter darf erst einen Tag später nach Deutschland einreisen, ihr wurde nicht rechtzeitig die Visumserlaubnis erteilt. „Wir glauben, dass Amads Festnahme und Überstellung in die JVA politisch motiviert war. Wie kann es denn sein, dass der Polizei solch ein Fehler unterläuft? Mein Sohn war hellhäutig, der Gesuchte ein schwarzer Afrikaner“, sagte Amads Vater Zaher Ahmad. Die Behörden und die Polizei müssten aus dem Tod seines Sohnes eine Lehre ziehen. Von der Bundesregierung fordert er lückenlose Aufklärung. „Wir sind vor dem Krieg in unserer Heimat nach Deutschland geflohen, weil wir an die Demokratiewerte dieses Landes glaubten. Ich hoffe, dass keine weiteren Menschen mehr unschuldig ins Gefängnis müssen“.

Eingestellte Ermittlungsverfahren und Protest

Anfang Februar 2021 ist das letzte Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamt:innen eingestellt worden, die alle die Möglichkeit gehabt hätten, Amed aus der Haft zu entlassen. Wir erwarten von Seiten der juristischen Aufarbeitung keine Aufklärung. Daher versuchen wir durch eine kritischen Öffentlichkeit und Berichterstattung auf die strukturellen Rassismen hinzuweisen, weswegen Amed bereits vor seiner Inhaftierung kriminalisiert, stigmatisiert und psychologisiert wurde.

Unsere Anklage und unsere Forderungen

Wir wollen zusammen kommen, um das deutsche und auch das europäische Asylsystem anzuklagen, dass Amed systematisch seiner Menschenwürde beraubt hat.

Wir klagen diejenigen an, denen Ameds unverschuldete Inhaftierung offenbar vollkommen egal war. Diejenigen, die ihn mit seinem Widerspruch, dass er nicht der Gesuchte sei, nicht ernst genommen haben, die seine fälschliche Inhaftierung wissentlich in Kauf genommen haben – oder sogar verursacht und vertuscht haben. Wir klagen diejenigen an, die Ameds Tod hätten verhindern können und die sich aus der Verantwortung herausreden. Wir klagen diejenigen an, die Amed selbst nach seinem Tod verleumdet haben. Und wir klagen diejenigen an, die allumfassende Aufklärung versprochen haben, aber ihr Wort nicht gehalten haben und von Anfang an nicht halten wollten.

Wir klagen ein System der Entmenschlichung und der Abwehr von Verantwortung an, wir klagen diese gesellschaftlichen Verhältnisse an, die so einen Tod möglich machen und bei einem Großteil der Menschen nur Gleichgültigkeit erzeugt.

Weil wir alldem nicht tatenlos zusehen werden, fordern wir:

eine lückenlose Aufklärung und Gerechtigkeit für Amed und für alle anderen Opfer rassistischer, patriarchaler und antisemitischer Gewalt. Dazu gehört für uns eine grundlegende Anerkennung der Mechanismen von institutionellem Rassismus der Polizei und Justizbehörden aber auch dem Rassismus der sogenannten Mehrheitsgesellschaft. Wir fordern mit Nachdruck, dass die erlebten Erfahrungen der Betroffenen, das erlebte Leid und der Verlust von einem geliebten Menschen endlich ernst genommen werden. Aus unserer Anklage muss die Forderung nach strukturellen Veränderungen der polizeilichen Behörden und Konsequenzen für alle Verantwortlichen folgen. Auch deshalb fordern wir öffentliche Orte des Gedenkens und des Erinnerns. Denn die Menschen, die hier getötet wurden, waren ein Teil dieser Gesellschaft der Vielen. Und auch deshalb fordern wir, dass die Perspektiven, die Erfahrungen und die Stimmen derjenigen, die zu lange nicht angehört wurde, endlich sichtbar werden, endlich angehört werden. Und all diese Menschen, die anklagen, die angeklagt haben, sie sind keine Opfer –

Sie erkämpfen sich hier und jetzt ihr Recht darauf gesehen und gehört zu werden – ihr Recht darauf, als Menschen gesehen und anerkannt zu werden.

Auch deshalb wollen wir immer wieder zusammen kommen, uns austauschen und gegenseitig stärken. Wir wollen unsere Forderungen nach grundlegenden Veränderungen immer wieder gemeinsam auf die Straße tragen! Wir wollen, dass die vielen Stimmen derjenigen, die schon zu lange nicht ernst genommen und überhört wurden, gemeinsam laut werden und endlich Gehör finden. Und wir werden niemanden bei diesem Kampf alleine lassen!

Wir wollen gemeinsam die Stimmen für diejenigen erheben, die nicht mehr für sich selbst sprechen können, weil ihnen diese rassistischen, patriarchalen und antisemitischen Strukturen bereits ihr Leben genommen haben. Wir wollen uns wieder unseren eigenen Erinnerungen bemächtigen und zugleich die Vielfalt der Erfahrungen nicht ignorieren.

Dass wir uns solidarisch aufeinander beziehen und füreinander Verbündete sind. Weil wir Menschen sind – von Kleve, Hanau bis Dessau – überall.

Für eine solidarische Gesellschaft der Vielen! Niemand ist vergessen!