„Die Sicherheitsbehörden scheinen in Ameds Fall nicht nur ihrem repressiven Auftrag gefolgt und diesen auch Jahre nach der Silvesternacht mit undemokratischer, nicht-rechtstaatlicher Willkür umgesetzt zu haben. Sie folgten anscheinend auch einem „höheren“ öffentlichen Auftrag, die Gesellschaft vor Geflüchteten aus dem Nahen Osten, einer Gruppe von Menschen der unteren Klasse, zu beschützen.
Der Tod Amed Ahmads ist daher keine „Blamage des Rechtsstaats“ oder eine „behördliche Panne“, sondern das Ergebnis des inhärenten institutionellen Rassismus in den Sicherheitsbehörden und des herrschenden Zweiklassenstrafrechts. Es liefert einen analytischen Blick in die Staatsapparate und zeigt die Gleichgültigkeit erzeugende Macht rechtpopulistischer Diskurse in der bürgerlichen Gesellschaft auf.
Aktuelle Informationen
Nach drei Jahren hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen jetzt eingestellt. Die Initiative Amed Ahmad plant eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium in NRW und will ein juristisches Fachgutachten zum gesamten Komplex einholen. Am 13.10.2023 um 17:00 Uhr findet vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf eine Kundgebung zum Tod von Amed Ahmad statt.
Zudem wurde im Bundespetitionsausschuss in Berlin eine Petition auf Familienzusammenführung für Rafarin Ahmad, die Schwester von Amed, gestartet, die vom Erdbeben in der Türkei betroffen war sowie für Sipan Ahmad, den Bruder von Amed, der im irakischen Kurdistan in einem UNHCR Camp lebt. Mehr Informationen sind auf der Webseite der Initiative Amed Ahmad zu finden.“
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