Wir sind schockiert. In Bochum haben Polizisten auf ein 12jähriges gehörloses Mädchen geschossen. Sie hat überlebt, befindet sich aber noch in einem kritischen Zustand.

„Das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen erlaubt Schüsse auf Minderjährige grundsätzlich nicht: »Gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden«, heißt es in Paragraf 63. Eine Ausnahme gilt nur, »wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ist«. Da die Polizei nach eigener Darstellung »zeitgleich« einen Taser einsetzte, stand offenbar ein alternatives Mittel zur Verfügung. Auch diese »Distanzelektroimpulsgeräte« dürfen in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht gegen Minderjährige eingesetzt werden.“

Weiterlesen: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195533.pistole-und-taser-polizeischuesse-in-bochum-gegen-minderjaehrige-eigentlich-verboten.html


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