Update zur derzeitigen Arbeit unserer Ini: Die Familie Ahmad hat einen Antrag im Petitionsausschuss NRW für das Bleiberecht ihrer zwei weiteren Kinder eingereicht: Nach dem staatlich verursachten Tod von Amed Ahmad in der JVA Kleve im Jahr 2018 muss der deutsche Staat endlich Verantwortung für die Familie Ahmad übernehmen. Wir fordern das sofortige Bleiberecht für die zwei weiteren Geschwister von Amed, die seit Jahren unfreiwillig und unter entwürdigenden Zuständen sowohl in der Türkei als auch im Irak um ihr Überleben kämpfen müssen! Das Mindeste an Entschädigung für die Familie Ahmad wäre es, diese zwei Kinder und deren Familien in Sicherheit und vor allem bei sich in Bonn zu wissen.



Zur Erinnerung: Amed Ahmad ist in Geldern am 6. Juli 2018 ohne eigenes Verschulden und nach vorherigen Manipulationen seiner Daten in polizeilichen Informationssystemen über mehrere Wochen in der JVA Kleve widerrechtlich inhaftiert worden. Die Datenmanipulationen führten dazu, dass ihm ein Haftbefehl wegen eines Diebstahls zugeordnet wurde, zu dessen Zeitpunkt er noch gar nicht in Deutschland war. Der 26jährige Amed Ahmad hat in der JVA mehrmals betont, dass er nicht der Gesuchte sei. Man hat ihn aber nicht ernst genommen. Am 17. September 2018 brach in seiner Zelle aus bislang ungeklärten Gründen ein Feuer aus. Er starb 12 Tage später an den Folgen der Brandverletzungen nach einer Lungentransplantation.
Das Ordnungsamt und die Polizei in Geldern hatten Amed schon vor der unrechtmäßigen Inhaftierung für vogelfrei erklärt. Eine Abteilungsleiterin des Ordnungsamtes schrieb Anfang März 2018 in einer E-Mail an die Gelderner Polizei mit dem Betreff „Asylant Amad. A.“ sinngemäß, dass man entsprechende Maßnahmen treffen sollte, wenn man Amed Ahmad noch einmal an „kritischen Orten“ in Geldern antreffen sollte. Und so ist es auch passiert.
Amed Ahmads illegale Inhaftierung und sein staatlich verschuldeter Tod steht exemplarisch für einen länderübergreifenden Polizei– und Justizskandal und ist bei Weitem kein Einzelfall! Bislang haben sich im Fall Amed Ahmad allerdings alle Verantwortlichen durch die Leugnung von institutionellem Rassismus in den Polizei- und Justizbehörden sowie der bewussten Umdeutung der konkreten Geschehnisse in „eine Kette von individuellen Einzelfehlern“ selbst freigesprochen. Niemand wurde bislang für Amed Ahmads Tod juristisch zur Verantwortung gezogen. Und alle Verantwortlichen hoffen, dass der „Fall Amed Ahmad“, mit dem für uns skandalösen Fazit des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter der Leitung der CDU, in Vergessenheit gerät. Wenn ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss aber kein Interesse daran hat, korrupte und zutiefst rassistische Strukturen innerhalb der Exekutiv-Behörden als solche zunächst überhaupt anzuerkennen, wird jegliches racial profiling aber vor allem die zahlreichen Morde durch die Polizei an migrantisierten Männern natürlich zu „tragischen Einzelfällen“ umgedeutet. Der ganze Fall rund um Amed Ahmad ist leider nicht als rassistisch motiviert anerkannt worden.
Nichts lässt uns in Ruhe schlafen oder an Gleichwertigkeit und Menschenrechte glauben, da wir wissen, dass die Art und Weise des Mordes an Amed Ahmad durch die Polizei an jedem einzelnen Tag erneut eine weitere Familie in den Abgrund stürzen lassen könnte. Wir reden von Mord, da der Tod und mindestens das „Verschwinden“ von Amed proaktiv herbeigeführt wurde, da man ihn nicht als Mensch anerkannt hat. Man wollte ihn weghaben – erfolgreich. Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist spätestens durch die zahlreichen Verstrickungen und offensichtlichen Lügen der Polizei, des Ordnungsamtes, der JVA, der Staatsanwaltschaften, des Innenministeriums, des Justizministeriums und der diskursiven Rückendeckung der rassistischen Mehrheitsgesellschaft und der Medienlandschaft rund um diesen Fall gebrochen. Opfer werden wieder zu Tätern gemacht. Es werden keine Konsequenzen gezogen, da man sich darauf geeinigt hat, dass die Polizei unser „Freund und Helfer“ ist, und dass Polizeigewalt, in all ihren unterschiedlichen Anwendungsformen, schon die Richtigen trifft.
Die sich kurz nach dem Mord von Amed Ahmad gegründete „Initiative Amed Ahmad“, zusammen mit dem Verein für die solidarische Gesellschaft der Vielen e.V. und den Aktiven im Zentrum für Kultur Hochfeld unterstützen die Familie Amad in ihren Forderungen nach Aufklärung, Gerechtigkeit und Verantwortungsübernahme durch den deutschen Staat.
Die Familie Ahmad (fünf Söhne, eine Tochter) kommt aus der kurdischen Region Afrin in Syrien, wo sie politisch verfolgt wurden. Amed Ahmad hat sich circa 2016 nach einem längeren Aufenthalt in der Türkei über die Balkanroute auf den Weg nach Deutschland gemacht. Der Vater, Malek Ahmad und ein weiterer Sohn haben sich schon vorher auf die Flucht begeben. Die Mutter, Fadile Ahmad, kam im Oktober 2018, erst nach der Beerdigung ihres Sohnes, mit zwei weiteren Kindern nach Deutschland. Insbesondere die Mutter leidet seitdem unter chronischen psychosomatischen Beschwerden. Ein psychologisches Gutachten über ihre täglichen psychischen sowie körperlichen Folgeerkrankungen nach dem Mord an ihrem Sohn liegt derzeit leider noch nicht vor. Die Therapie musste zwischenzeitlich abgebrochen werden, da die Übersetzung nicht mehr durch die Krankenkasse finanziert wurde. Derzeit ist die Familie Ahmad erneut auf der Suche nach einem Therapieplatz und wird im Alltag durch eine ambulante Familienhilfe unterstützt. Die psychologischen Atteste werden dem Petitionsausschuss nachgereicht, sobald sie der Familie vorliegen. Die lange Medikamentenliste und die zahlreichen Gespräche mit der Mutter von Amed erzählen eine eindeutige Geschichte der psychosomatischen Folgen dieser traumatischen Erfahrung. Ihr Sohn wurde in einem vermeintlich sicheren Fluchtland Europas durch den Staat ermordet und die Mutter kann nicht einmal auf der Beerdigung Abschied nehmen.
Alle juristischen Bemühungen für die Beantragung einer Familienzusammenführung sind bislang nicht erfolgreich gewesen. Bei Familienzusammenführung handelt es sich um § 36 AufenthG. Vorliegend besteht keine Anspruchsgrundlage für eine Familienzusammenführung im herkömmlichen Sinne, da die Kinder volljährig sind und eine eigene Familie gegründet haben. Es bleibt der § 36 Abs. 2 AufenthG. Eine Familienzusammenführung durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte für die Familie Ahmad erforderlich. Für die Eltern ist es nach dem Tod des Sohnes durch staatliches Handeln eine besondere psychische Belastung, nicht die ganze Familie vereint zu wissen. Dies beabsichtigen wir mit psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Attesten nach der Erstellung zu stützen. Die Grundvoraussetzung für den Prozess der Heilung und Trauerbewältigung ist, dass beide Kinder wieder mit der Familie vereint werden. Eine deutliche Visumserleichterung oder eine extralegale politische Entscheidung muss sofort getroffen werden!
Bislang konnte von den Geschwistern noch nicht einmal ein Termin zur Vorsprache bei den jeweiligen Botschaften in der Türkei und im Irak beantragt werden, da es noch an Identitätsnachweisen fehlt. Es handelt sich also um ein Verfahren, das vom besonderen Wohlwollen der Botschaften, Ausländerbehörden und dem angerufenen Petitionsausschuss abhängig ist.
Zum Sachverhalt: Zwei Kinder der Familie Ahmad haben es bislang nicht nach Deutschland geschafft. Diese Situation stellt eine dauerhafte und vor allem vermeidbare Belastung für die gesamte Familie dar. Die Tochter der Familie Ahmad, Rafarin Ahmad, 28 Jahre alt, lebt seit Jahren in extremer Armut mit ihrem Mann und ihren zwei Kindern in der Türkei. Durch das katastrophale Erdbeben hat die Familie ihre Wohnung verloren und sind nun in Izmir bei Verwandten untergekommen. Ihr kurzfristiges Ziel ist es, nun wieder auf die Beine zu kommen und Arbeit zu finden. Jede kurzfristige Hilfe zählt, weshalb wir einen Spendenaufruf gestartet haben. Die bereits gespendeten Gelder haben wir der Familie im März persönlich in Izmir überreicht. Durch den Krieg, und spätestens durch das Erdbeben, fehlen der Familie aber wichtige Ausweisdokumente, die bspw. für ein Visum benötigt werden. Neben der Tochter in der Türkei, befindet sich ein weiterer Sohn, Sipan Ahmad, 27 Jahre alt, seit Jahren mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern in einem UNHCR-Camp im Irak.
Unsere intensive Auseinandersetzung mit den Akten aber auch mit Zeug:innen und Freund:innen von Amed machen deutlich, dass der Tod von Amed ein Resultat von strukturellem und institutionellem Rassismus ist. Unabhängig davon, welche Schritte für eine Familienzusammenführung notwendig sein könnten, ist die Familie Ahmad und die Initiative in lokale und bundesweite solidarische Netzwerke von Unterstützer:innen und weiteren Betroffenen-Initiativen von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die alle die Familie Ahmad involviert – auch wenn es bspw. um eine finanzielle Unterstützung und finanzielle Garantien für die beiden Kinder gehen würde.
Gerne stellen wir bei Rückfragen den Kontakt zu Familie Ahmad her.
Fadile und Malek Ahmad
Initiative Amed Ahmad
Verein für die solidarische Gesellschaft der Vielen e.V.
Zentrum für Kultur Hochfeld
Als Initiative Amed Ahmad und als Verein für die solidarische Gesellschaft der Vielen e.V. unterstützen wir in einem engen Vertrauensverhältnis die Familie Ahmad in ihren Forderungen nach Aufklärung und Gerechtigkeit rund um den Tod von Amed Ahmad. Wir haben den PUA regelmäßig begleitet und organisieren das jährliche Gedenken an Amed Ahmad in Bonn zusammen mit der Familie.

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